MORGEN SHOW – Digitalisierung an Schulen

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von Benedikt Bakenhus, David Petznik, Niklas Schmidt, Mika, Tobias und Max (Jg. 13)

„Digitalisierung ist für uns alle Neuland“ – zumindest, wenn man die Meinung unserer ehemaligen Kanzlerin, Angela Merkel, berücksichtigt. Natürlich werden die meisten von uns dieser Aussage einige Argumente entgegenzusetzen haben. Längst ist die Digitalisierung ein wichtiger Bestandteil des alltäglichen Lebens und der Arbeit geworden, der nicht mehr wegzudenken ist. Wie weit die Entwicklung aber an den Schulen vorangeschritten ist, stellt Moderator Tobias „Wolke“ in der „Morgen Show“ satirisch dar. Bleibt nur noch zu hoffen, dass das Video lädt.


Was dazu noch wichtig ist

Im Folgenden möchten wir das Wissen, welches wir bei der Produktion eines solchen Videoprojekts erlangt haben, an euch weitergeben – von Informationen zum behandelten Thema bis hin zu Notlösungen in der Videoproduktion und Eigenheiten des Urheberrechts.

Thema „Digitalisierung an Schulen“

Warum sollen Schulen überhaupt digitalisiert werden?

Obwohl wir uns aufgrund unserer leider beschränkten Ressourcen dazu entschieden haben, uns bei unserem Video thematisch auf den Prozess der Digitalisierung an sich zu beschränken, sind wir bei unseren Recherchen auf interessante Informationen zu den Zielstellungen der Digitalisierung gestoßen, die wir an dieser Stelle gerne mit euch teilen wollen. Zuallererst muss man dabei den Begriff der Digitalisierung in Bezug auf Schule in mehrere Facetten aufspalten. Es ist möglich die schulinterne Verwaltungsstruktur zu digitalisieren, es ist möglich den Unterricht mit digitalen Hilfsmitteln zu versorgen und es ist möglich Lehrer*innen und Schüler*innen über den direkten Unterricht hinaus digitale Endgeräte und Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen. Alle diese Dinge setzen dabei natürlich ein entsprechend geschultes Lehrpersonal voraus, was in unserem momentanen Schulsystem leider nicht immer gegeben ist.

Digitalisierung der schulinternen Verwaltungsstruktur

Zuallererst besteht die Möglichkeit, Digitalisierung zur Unterstützung der administrativen Funktionen einer Schule zu nutzen. Dies ist wohl der unumstrittenste Aspekt der Digitalisierung. Verwaltungssysteme haben das Potential, den Zeit- und Personalaufwand zu reduzieren, ermöglichen die effiziente Kommunikation und tragen generell zu einer höheren Effizienz in diesen Bereichen bei, was ja auch an der gesellschaftsweiten Durchsetzung dieser Technologien im Privatsektor zu erkennen ist.

Digitale Hilfsmittel für den Unterricht

Nun kommen wir zu den interessanteren Fällen, den digitalen Hilfsmitteln im täglichen Unterrichtsgeschehen. An dieser Stelle sind vor allem Dinge wie Smartboards, Bildschirme, und Beamer gemeint. Zwar macht es keinen Sinn, diese Technologien zu nutzen, um Schüler*innen stundenlang, ohne weitere Lerninteraktion, Videos und Filme zu zeigen, jedoch sind Beamer allgemein als eine sinnvolle Möglichkeit zur Präsentation von bildlichen Inhalten anerkannt und in unseren modernen Zeiten macht es durchaus Sinn, Bezug zu Audio- und Videoquellen nehmen zu können. Dabei stehen diese Hilfsmittel unter der direkten Kontrolle der Lehrenden und können dementsprechend voll als Teil von Unterrichtsplanungen eingeplant werden, sofern es nicht zu technischen Problemen kommt.

Schülereigene digitale Endgeräte

Dass im Informatikunterricht Desktop-PCs gebraucht werden, ist wohl unbestreitbar. Vor allem schülereigene digitale Endgeräte sind dagegen ein durchaus diskutables Thema. So gibt es nach unseren Recherchen bisher keine substantiellen Beweise für eine Leistungssteigerung von Schüler*innen, die beispielsweise eigene Tablets für die Schule nutzen. Stattdessen scheint insbesondere im Fall von jüngeren Schüler*innen das Ablenkungspotential von solchen digitalen Endgeräten deutlich höher zu sein als bei konventionellen Schulmaterialien. Auch fragwürdig ist, dass wir momentan in einer Situation sind, in der es keine festen Regelungen zu diesem Thema gibt – mit dem Ergebnis, dass wohlhabendere Schüler*innen in der Lage sind, die hochwertigsten Geräte zu erwerben. Zwar sind noch keine signifikanten Lernunterschiede zu Schüler*innen, die diese nicht haben, erwiesen, jedoch ist ein solch direkter Einfluss der finanziellen Lage von Eltern auf Schüler*innen etwas, das in unserem Chancengleichheit zumindest anstrebendem Schulsystem durchaus als fragwürdig beschrieben werden kann und den Sinn des momentanen Systems der chaotischen Ungleichheit in Frage stellt.

Natürlich wäre dieser Text unvollständig, wenn wir an dieser Stelle nicht auch ein paar der theoretischen Vorteile von solchen Geräten nennen würden. Die Schüler*innen können eigenständig schnell Recherchen durchführen, Internetquellen im Allgemeinen betrachten (was natürlich auch in gelenkterer Form ein Beamer ermöglicht) und digitale Darstellungsmethoden, wie zum Beispiel interaktive Mindmaps nutzen, wobei sie automatisch etwas über die Nutzung digitaler Endgeräte lernen. Doch was bedeutet eigentlich die Formulierung „etwas über die Nutzung digitaler Endgeräte lernen“?

Dies führt uns zu einem weiteren Gefahrenpunkt: die Auswahl des privatwirtschaftlichen Produzenten im Falle der Endgeräte-Anschaffung. Denn praktisch gesehen werden Schüler*innen, die Geräte eines bestimmten Systems verwenden, sobald sie die Feinheiten dieser erlernt haben, mit hoher Wahrscheinlichkeit weiterhin ein ähnliches System verwenden. Welche Marke soll also nun ausgewählt werden? Natürlich kann man an dieser Stelle ein paar Überlegungen anbringen: Könnten extra für Schulen produzierte Tabletmodelle mit genau konfigurierten Kapazitäten das Ablenkungspotential dieser Geräte verringern? Haben die vielfältigeren Möglichkeiten von Tablets das Potential, die Unterrichtsmöglichkeiten so zu erweitern, dass die Vorteile auf Dauer bei angemessener Unterrichtsumstellung die Nachteile überwiegen? Sind die neuen Lernkonzepte, die heute für die Beantragung von Fördergeldern erstellt werden müssen, vielleicht nur ein erster Schritt zu einer möglichen Zukunft einer durchweg reformierten und mit digitalen Möglichkeiten flexibel auf jede*n Schüler*in anpassbaren Schule? Diese Fragen bedürfen einer umfassenden und tiefgründigen Beschäftigung. Wir möchten es an dieser Stelle dabei belassen, euch diese Themen aufzuzeigen, damit ihr euch bei Interesse selbst weiter darüber informieren könnt.

Der gesellschaftliche Diskurs zur Digitalisierung

Grundsätzlich wird aus den vorherigen Positionen wohl deutlich, dass in vielen Medien nicht unbedingt eine angemessen differenzierte Behandlung der Vor- und Nachteile der Digitalisierung erfolgt. Oft wird Digitalisierung als um ihrer selbst willen sinnhaft dargestellt, ohne dass tatsächlich auf konkrete Ziele und Möglichkeiten eingegangen wird. Natürlich ist das Potential dieser Technologien unbestreitbar, dies ändert jedoch nichts an oft unvollständigen Erörterungen.

Aufruf zu einer medienkritischen Grundhaltung

Wir möchten an dieser Stelle die Leser*innen dazu aufrufen, als Teil einer lebendigen Demokratie mit einer medienkritischen Grundhaltung an unterschiedliche Medien heranzutreten und dabei auch nicht davor zurückzuschrecken zu überprüfen, woher Informationen kommen und ob als Quellen aufgeführte Personen beispielsweise wirklich Experten sind. Auch ist es sinnvoll, unterschiedliche Medien zu nutzen, um ein möglichst vollständiges Bild der Situation zu erhalten und verschiedene Meinungen kennenzulernen.

Die Videoproduktion

Projekt Satire-Show – Videoproduktion aus der Gartenhütte

Zunächst haben wir darüber nachgedacht, welche technischen Materialien für den Dreh unseres Videos notwendig sind. So haben wir uns dafür entschieden, zur Aufnahme eine Handykamera zu verwenden, da diese oftmals eine bessere Qualität bei der Videoaufnahme als reine Fotokameras haben. Außerdem wurde beim Dreh ein Greenscreen benötigt, um bei der Bearbeitung einen Studiohintergrund realisieren zu können. Da die Schule leider nicht über einen Greenscreen verfügt, haben wir uns dazu entschlossen, diesen selbst zu kaufen und nach der Beendigung des Projektes an die Schule zu spenden. Auch die Vorbereitung des Drehs erwies sich nicht als einfach. Denn zur Aufnahme brauchten wir schließlich einen Raum mit guter Beleuchtung und eine möglichst große Wand für den Greenscreen. Glücklicherweise konnten wir dazu ein Gartenhaus nutzen, welches ausreichend Platz für unser Vorhaben geboten hat.

Als ein weiteres Problem stellte sich heraus, dass wir leider kein Stativ mit einer Handyhalterung besaßen, weil wir das Video in den Ferien aufgenommen haben und somit keinen Zugriff auf die Handystative der Schule hatten. Hierzu konnten wir uns allerdings spontan mit Hilfe einer eigens gebauten Konstruktion aushelfen und ein Verwackeln der Aufnahme verhindern. Für die Beleuchtung des „Studios“ haben wir einen Strahler verwendet, dessen Lichtintensität wir je nach Situation anpassen konnten.

Das größte Problem während des Drehs war jedoch die Befestigung des Greenscreens, da wir keine Nägel in die Wand hauen wollten und deswegen Klebeband verwendet haben. Dieses hat leider oftmals nicht sehr lange gehalten, weswegen wir die Aufnahme in kleine Szenen eingeteilt haben, zwischen denen wir uns um die Befestigung des Greenscreens kümmern konnten. Trotzdem entstanden viele Aufnahmen, die wir nicht verwenden konnten. Diese haben es aber zumindest in die Outtakes des Videos geschafft.

Bei den Dreharbeiten sind wir auf die Idee gekommen, dass die jeweiligen Sprecher der Szene den Ton selbst mit ihrem Handy aufnehmen. Dies hat die Audioqualität stark verbessert, da die Distanz zwischen Sprecher und Kamera ansonsten deutlich größer war und insbesondere bei den Aufnahmen im Freien ein Rauschen zu vernehmen war.

Ein Video und eine Schere

Für den Schnitt des Videos wurde das kostenlose Programm „Davinci Resolve 17“ verwendet, da dieses mehr als genug Funktionen bietet, um ein Schulprojekt dieser Art in guter Qualität umsetzen zu können. Zuerst wurden alle Szenen einzeln bearbeitet. Dabei wurde der Ton der Kamera durch den Ton des Handys der Sprecher ersetzt und das Grün des Greenscreens entfernt und mit dem Studiohintergrund ausgetauscht. Danach konnten die Szenen zusammengefügt und durch selbst erstellte Memes ergänzt werden.

Am aufwändigsten war das Schneiden der „Außenreporter-Szene“, da ständig zwischen dem Moderator und dem Reporter hin und her geschaltet werden musste. Zudem wurden viele Effekte genutzt, um die Bildqualität der Schalte absichtlich zu verringern. Auch der Abspann war leider nicht einfach zu erstellen und zu bearbeiten, da sich die Formatierung bei der Änderung einer Zeile durch den gesamten Text verschoben hat. Nachdem wir jedoch einmal herausgefunden hatten, wie sich die verschiedenen Elemente des Videos realisieren lassen, ging die Arbeit wesentlich schneller von der Hand. Schließlich konnte das Video nach einigen Verbesserungen und der Behebung von Fehlern gerendert und hochgeladen werden.

Die Veröffentlichung

Die Fallstricke des Urheberrechts und wie wir uns daraus befreiten

Das Thema Urheberrecht ist eine oft unterschätzte und gleichzeitig komplizierte Hürde. Hierzu gibt es verschiedene Rechtsprechungen und Paragraphen, welche die unterschiedlichen Sachverhalte erörtern. Hier ein paar wichtige Hinweise für die Veröffentlichung im Internet: Materialien, die von anderen Personen im Internet hochgeladen wurden, können zwar für eigene Werke verwendet werden. Eine Veröffentlichung der Werke ist aber nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Denn die Materialien gehören weiterhin der Person, die sie erstellt und hochgeladen hat. Eine Veröffentlichung ist daher nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung möglich. Dazu sollte bestenfalls ein schriftliches Einverständnis eingeholt werden, welches konkret den Urheber, das Werk, die Art der Verwendung sowie den Ort der Veröffentlichung genau benennt.

Auch wenn der „Andi-Scheuer-Song“ von Extra 3 an vielen Stellen kostenlos angeschaut werden kann, war daher für eine Veröffentlichung eines Ausschnitts in unserem Video die Zustimmung der Redaktion von Extra 3 notwendig. Genau deswegen haben wir Extra 3 kontaktiert und uns eine schriftliches Einverständnis geholt. Den CDU-Politiker Philipp Amthor hatten wir ebenfalls kontaktiert. Er gab uns leider keine Antwort, weswegen wir auf einen Clip von ihm verzichten mussten.

Schlupfloch „Präsentation von Schüler*innenergebnissen“

In Deutschland ist eine Veröffentlichung von Schüler*innenwerken, die mit Hilfe fremder Materialien aus Internetquellen erstellt wurden, auch ohne Zustimmung der Urheber der fremden Materialien erlaubt, wenn die Veröffentlichung dazu dient, die Arbeiten der Schulgemeinschaft zu präsentieren. Auch in öffentlichen Ausstellungen können solche Schüler*innenarbeiten gezeigt werden. Die Präsentation der Werke auf der Webseite der Schulen wird häufig dazu gezählt. Aber die Regelung ist in dieser Hinsicht nicht ganz eindeutig. Insofern ist es auch hier grundsätzlich besser, das Einverständnis der jeweiligen Urheber*innen einzuholen.

Die Redaktion von Extra 3 hat uns extra darauf hingewiesen, dass sich ihre Einwilligung nur auf die Veröffentlichung im Rahmen eines Schüler*innenprojektes bezieht. Wäre das Video nicht in einem schulischen Rahmen entstanden, hätten wir es also nicht mit dem Ausschnitt aus dem Andi-Scheuer-Song veröffentlichen dürfen. Außerdem gilt diese Ausnahmeregelung auch nur, wenn man Materialien verwendet, die unter das deutsche Urheberrecht fallen. Oft ist man aber auf Webseiten aus anderen Ländern unterwegs, für die andere Gesetze gelten. Daher sollte man immer im Impressum einer Webseite nachschauen, ob es sich um eine deutsche Seite handelt und welche Regeln gelten.

Schlupfloch „Collage“

Eine weitere Ausnahme bilden in Deutschland Collagen: Wenn man aus Materialien anderer Personen eine Collage erstellt, die als Ganze ein neues Werk mit einer eigenen Aussageabsicht darstellt, muss vor einer Veröffentlichung nicht das Einverständnis der Personen eingeholt werden, die die einzelnen Ausgangsmaterialien erstellt haben. Das trifft in unserem Video z.B. auf die Collage mit der „Merkel-Raute“ und dem Overheadprojektor zu. Das Foto von Merkels Armen wurde der Augsburger Allgemeinen entnommen und mit einem Foto von einem Overheadprojektor von otto.de kombiniert.

Auf der sicheren Seite mit Pixabay und Co.

Alle anderen Bilder, die wir in unserem Video zeigen, stammen von Plattformen wie Pixabay, wo eindeutig gekennzeichnet ist, welche Bilder man nutzen und dann veröffentlichen darf. Bilder von Pixabay darf man ohne Angabe des Urhebers veröffentlichen. Auf anderen Plattformen werden auch Bilder angeboten, die nur mit Angabe des Urhebers veröffentlicht werden dürfen. Man muss für jedes Bild genau schauen, welche Bedingungen für eine Veröffentlichung angegeben sind. Dies war teilweise gar nicht so einfach, weil das Bilderkontingent auf den Plattformen begrenzt war. Passende Bilder zu finden, welche zudem urheberrechtsfrei sind, stellte uns vor eine Aufgabe, die wir vorher nicht vollständig einkalkuliert hatten.

Die größte Hürde: Musikclips

Besondere Vorsicht ist bei der Verwendung von Musik geboten, denn viele Urheber*innen von Musikstücken erlauben deren Veröffentlichung nicht oder es gelten ganz bestimmte Bedingungen. Bei der Auswahl eines Musikstücks für den Abspann ist uns das erst einmal auf die Füße gefallen: Wir wollten zunächst ein Musikstück verwenden, das von dem britischen Anbieter „NCS – No Copyright Music“ auf Youtube bereitgestellt wird. In den Nutzungsbedingungen von NCS findet man aber den Hinweis, dass deren Musikstücke ausschließlich im Rahmen kreativer Arbeiten auf Plattformen wie Youtube, Instagram oder Tik Tok veröffentlicht werden dürfen und nicht in anderen Medien. Auch, dass das Video auf der Webseite einer Schule über Youtube eingebunden wird, macht dabei leider keinen Unterschied. Denn NCS weist auch darauf hin, dass für die Veröffentlichung der Musikstücke das britische Gesetz gilt. Die Möglichkeit, urheberrechtlich geschützte Werke zu veröffentlichen, die in Schüler*innenarbeiten eingebunden sind, besteht aber nur in Deutschland.

Um Musikstücke zu finden, die man bedenkenlos nutzen und veröffentlichen kann, sollte man daher von vornherein Plattformen nutzen, die nur frei nutzbare Musikstücke anbieten, wie z.B. freemusicarchive.org. Leider gibt es für freie Musik nicht so viele Plattformen wie für Bilder. Registrierte Youtube-Nutzerinnen haben auch die Möglichkeit, auf die Audio-Mediathek von Youtube zurückzugreifen. Hier wird für jedes Musikstück genau angegeben, auf welche Weise man es nutzen darf (z.B. ohne Angabe des Urhebers oder mit Angabe der Urhebers; oder für kommerzielle Zwecke oder nicht-kommerzielle Zwecke usw.). Und es ist nicht verboten, eigene Youtube-Videos mit Musikstücken aus der AudioMediathek auch auf anderen Webseiten einzubinden.

Auch bei der Einbindung von Musik waren wir uns nicht vollständig bewusst, wie kompliziert es letztlich ist. Möglicherweise waren wir auch etwas naiv in dem Glauben, dass „No Copyright Sounds“ tatsächlich überall frei benutzbar ist. Nun haben wir gelernt, dass bei so einer Überprüfung das Durchlesen des „Kleingedruckten“ (also der Nutzungsbedingungen) hilfreich gewesen wäre. Ansonsten hätten wir da möglicherweise eine Urheberrechtsverletzung begangen.

Fazit zum Urheberrecht

Insgesamt haben wir die Thematik Urheberrecht am Anfang unterschätzt, die entsprechenden Gesetze sind in ihrer Komplexität durchaus eine Herausforderung. Trotzdem hat das Konzept des Urheberrechts natürlich seinen Sinn: Leute sollten natürlich die Rechte an den von ihnen selbst erschaffenen Werken haben. An dieser Stelle möchten wir euch dazu auffordern, euch nicht entmutigen zu lassen. Es ist durchaus möglich, sich einen gewissen Durchblick in der Materie anzueignen. Trotzdem ist es am besten, vor allem die Plattformen für Bilder und Musik zu nutzen, mit denen man auf der ganz sicheren Seite ist.


Dieses Bild hat ein leeres alt-Attribut; sein Dateiname ist Benedikt-Portraet.png
Benedikt Bakenhus,
Jahrgang 13
Mika, Jahrgang 13
Tobias, Jahrgang 13
David Petznik,
Jahrgang 13
Max, Jahrgang 13
Niklas Schmidt,
Jahrgang 13

Kommentar zum Beitrag

Hallo zusammen,
ein ganz dickes Lob für das tolle Video und den tollen Artikel.


Ich habe noch einen kleinen Hinweis für die Verwendung von „freien“ Inhalten: Wenn Ihr z.B. bei Pixabay ein Bild oder woanders z.B. Audiodateien runterladet, macht einen Screenshot von der Seite und speichert ihn bei dem Bild ab. Es ist in der Vergangenheit schon vorgekommen, dass Bilder ursprünglich frei verwendet werden durften. Irgendwann hat dann der Urheber sein Bild in eine kommerzielle Datenbank überführt und nicht mehr frei zur Verfügung gestellt. Im Extremfall müsste man dann nachweisen (ist schon vorgekommen), dass man das Bild frei runterladen konnte. Das kann dann eben ein solcher Screenshot.

Liebe Grüße, Hartwig Haßmann
Vorsitzender des Schulelternrats der KGS Rastede

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